Weiterentwickelter Orientierungsplan – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität durch finanzielle Zuwendungen für Fortbildungskosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbände oder weitere Anstellungsträger von Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
- Teilnahmebestätigung an der Qualifizierung zur Kursleitung Weiterentwickelter Orientierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Weiterentwickelter Orientierungsplan
Wer kann Weiterentwickelter Orientierungsplan beantragen?
Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Förderung bei Weiterentwickelter Orientierungsplan?
Förderbetrag: 2.000 € – 2.000 €.
Bis wann kann man Weiterentwickelter Orientierungsplan beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Weiterentwickelter Orientierungsplan?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg