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Soziale Wohnraumförderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Soziale Wohnraumförderung unterstützt Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Haushalte mit Wohnraummangel.

Was wird gefördert?

Die Soziale Wohnraumförderung zielt darauf ab, Haushalte zu unterstützen, die Schwierigkeiten haben, angemessenen Wohnraum auf dem Markt zu finden. Geförderte Wohneinheiten unterliegen für einen definierten Zeitraum einer Zweckbindung in Form von Belegungs- und Mietpreisbindungen. Diese Förderung trägt zur Schaffung nachhaltiger Städte und Gemeinden bei und wird durch umfassende Beratungen für Kommunen und Investoren ergänzt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Soziale Wohnraumförderung

Wer kann Soziale Wohnraumförderung beantragen?

Haushalte mit Wohnraummangel

Wer ist Fördergeber von Soziale Wohnraumförderung?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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