Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Die IB.SH prüft und erkennt Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung an.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung anbieten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung einer Bildungsfreistellungsveranstaltung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung
Wer kann Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung beantragen?
Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen
Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung beantragen?
Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung?
Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein