Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Behinderung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Berechtigte nach § 3 Abs.
2 NWoFG (geringe Einkommen) und DVO-NWoFG (mittlere Einkommen).
Erforderliche Unterlagen
- Bedarfsbestätigung mit Angaben zum Mikrostandort,Antragsformulare
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen
Wer kann Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?
Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?
Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit