VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Behinderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften.

Was wird gefördert?

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Es werden zinslose Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen angeboten. Zudem gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen. Die Förderung umfasst Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Berechtigte nach § 3 Abs.

2 NWoFG (geringe Einkommen) und DVO-NWoFG (mittlere Einkommen).

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsbestätigung mit Angaben zum Mikrostandort,Antragsformulare

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen

Wer kann Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?

Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?

Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bundesweit