Chancenpatenschaften – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Stiftung Bildung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Stiftung Bildung initiiert Patenschaften zwischen Kindern und Jugendlichen bundesweit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Schul- und Kita-Fördervereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Bildung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stiftung_bildung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Chancenpatenschaften zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Chancenpatenschaften
Wer kann Chancenpatenschaften beantragen?
Vereine, Schul- und Kita-Fördervereine
Wie hoch ist die Förderung bei Chancenpatenschaften?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Chancenpatenschaften beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Chancenpatenschaften?
Fördergeber ist Stiftung Bildung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Chancenpatenschaften mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Chancenpatenschaften zur Gruppe „stiftung_bildung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Preis
- Förderregion
- bundesweit