Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung von Projekten zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Migrantenorganisationen und andere Träger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Stärkung der Handlungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und die Gewährleistung des Sozialdatenschutzes.
Erforderliche Unterlagen
- Projektkonzept im Entwurf zur Prüfung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
Wer kann Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?
Migrantenorganisationen und andere Träger
Wie hoch ist die Förderung bei Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund?
Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.
Bis wann kann man Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund?
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg