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Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderung von Projekten zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Migrantenorganisationen und andere Träger.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Projekten, Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen mit regionalem Bezug (Hamburg), die der interkulturellen Öffnung dienen und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben fördern. Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte von Migrantenorganisationen (MO) und von sonstigen Trägern, die keine MO sind. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung Ihrer Projektarbeit, wie Organisation, Beratung und auch für Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen, für Mietkosten sowie für sächliche Aufwendungen der Selbstverwaltung. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Veranstaltungen höchstens EUR 2.500 und Projekte höchstens EUR 10.000 jährlich.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Stärkung der Handlungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und die Gewährleistung des Sozialdatenschutzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept im Entwurf zur Prüfung

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Häufige Fragen zu Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Wer kann Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?

Migrantenorganisationen und andere Träger

Wie hoch ist die Förderung bei Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund?

Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.

Bis wann kann man Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg