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Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Migrantenorganisationen und andere Träger.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Projekten, Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen mit regionalem Bezug (Hamburg), die der interkulturellen Öffnung dienen und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben fördern. Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte von Migrantenorganisationen (MO) und von sonstigen Trägern, die keine MO sind. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung Ihrer Projektarbeit, wie Organisation, Beratung und auch für Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen, für Mietkosten sowie für sächliche Aufwendungen der Selbstverwaltung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Veranstaltungen höchstens EUR 2.500 und Projekte höchstens EUR 10.000 jährlich. Stellen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens beim Referat für Projekt- und Zuwendungssteuerung – AI 43 – der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Vor Antragstellung reichen Sie Ihre Projektkonzepte bitte im Entwurf zur Prüfung ein beim Referat für Integration von Zuwanderern – AI 21 – (ebenfalls Sozialbehörde).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen oder mehrere der folgenden Ansätze verfolgen: Stärkung der Handlungspotenziale der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Communities, Unterstützung von Aufbau und Professionalisierung von Migrantenselbstorganisationen, Förderung der Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen untereinander sowie mit den Regeleinrichtungen der Stadt, Stärkung des Zusammenhalts von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, indem Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Belangen geschaffen werden.

Ihre Maßnahme darf nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt sein und nicht zu den Aufgaben der Regeldienste gehören.

Ergänzungen zu bestehenden Förderungen sind im Ausnahmefall möglich.

Sie müssen den Sozialdatenschutz in vollem Umfang gewährleisten.

Sie müssen einen Eigenmittelanteil von mehr als 5 Prozent der Projektausgaben tragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept im Entwurf zur Prüfung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Wer kann Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?

Migrantenorganisationen und andere Träger

Wie hoch ist die Förderung bei Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund?

Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.

Bis wann kann man Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg