Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Migrantenorganisationen und andere Träger.
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen oder mehrere der folgenden Ansätze verfolgen: Stärkung der Handlungspotenziale der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Communities, Unterstützung von Aufbau und Professionalisierung von Migrantenselbstorganisationen, Förderung der Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen untereinander sowie mit den Regeleinrichtungen der Stadt, Stärkung des Zusammenhalts von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, indem Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Belangen geschaffen werden.
Ihre Maßnahme darf nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt sein und nicht zu den Aufgaben der Regeldienste gehören.
Ergänzungen zu bestehenden Förderungen sind im Ausnahmefall möglich.
Sie müssen den Sozialdatenschutz in vollem Umfang gewährleisten.
Sie müssen einen Eigenmittelanteil von mehr als 5 Prozent der Projektausgaben tragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenMigrantenorganisationen und andere Träger
Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
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