Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bietet Ausfallbürgschaften für tragfähige Finanzierungsvorhaben an.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Bauträger, juristische Personen mit ähnlichen Geschäftszwecken.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.
Voraussetzungen
Es werden tragfähige Finanzierungsvorhaben gefördert, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Bauträger, juristische Personen mit ähnlichen Geschäftszwecken
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt