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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bietet Ausfallbürgschaften für tragfähige Finanzierungsvorhaben an.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Bauträger, juristische Personen mit ähnlichen Geschäftszwecken.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe durch Ausfallbürgschaften für Kredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen. Gefördert werden Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Investitionen und mehr, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaften können bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbetrages absichern, wobei die Hausbank 20 Prozent des Risikos trägt. Eine Bürgschaft für Einzelunternehmen kann bis zu 2 Millionen Euro betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.

Voraussetzungen

Es werden tragfähige Finanzierungsvorhaben gefördert, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Bauträger, juristische Personen mit ähnlichen Geschäftszwecken

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen-Anhalt