Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal 20 Millionen EUR aufweisen, sowie Existenzgründende in der Vorgründungsphase und Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Wer kann Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg