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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Sie bekommen die Förderung ausschließlich für Kosten, die Ihnen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE-Einrichtungen) für folgende erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden: wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten (Innovationsgutschein BW), wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen (Innovationsgutschein Hightech BW), wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Start-ups zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech (Innovationsgutschein Start-up BW). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal 20 Millionen EUR aufweisen, sowie Existenzgründende in der Vorgründungsphase und Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung.

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Häufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Wer kann Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg