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Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Avalkredite zur Unterstützung tragfähiger Vorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Avalkredite, um volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen, wobei die Höhe der Bürgschaft in der Regel maximal 80 Prozent des Ausfalls beträgt. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf maximal 20 Millionen Euro begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen.

Voraussetzungen

Das antragsstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungswürdige Maßnahme durchführen.

Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite

Wer kann Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite?

Förderbetrag: bis 20.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen-Anhalt