Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Avalkredite zur Unterstützung tragfähiger Vorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen.
Voraussetzungen
Das antragsstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungswürdige Maßnahme durchführen.
Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite
Wer kann Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite?
Förderbetrag: bis 20.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt