Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen zur Schaffung dezentraler Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften..
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger, der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Nachweis der Notwendigkeit des Vorhabens, Bestätigung des Bedarfs durch den Standortkreis, Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent, Zweckbindungsfristen von 25 Jahren bei Baumaßnahmen und 10 Jahren bei Mietobjekten, neue, gemeindeintegrierte Projekte mit maximal 24 Plätzen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen
Wer kann Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen beantragen?
Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften.
Bis wann kann man Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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