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Antrag möglichZuschuss

Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines innovatives Start-up Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel durch private Investoren (Business Angels) bekommen und zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF), wenn sich private Investoren (Business Angels) mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln am Ihrem kleinen innovativen Start-up beteiligen und Sie zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen. Das Fördergebiet des JTF umfasst im Lausitzer Revier die Landkreise Bautzen und Görlitz, im Mitteldeutschen Revier die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig. Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und entspricht höchstens der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des Business Angel bis zu einem Betrag von EUR 400.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des mit dem Business Angel geschlossenen Beteiligungsvertrags an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 400.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen (Start-ups) in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in den sächsischen Fördergebieten des JTF, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Start-up muss gegründet sein.Ihr Start-up muss eine Investition durch einen Business Angel als Eigenkapital oder eigenkapitalähnlicher Einlage in Höhe von mindestens EUR 50.000 erhalten.Der beziehungsweise die Business Angels müssen als natürliche Personen in Ihr Start-up oder über eine oder mehrere Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, Unternehmergesellschaft (UG) oder eingetragene Genossenschaft (eG), mit jeweils höchstens 10 Gesellschaftern investieren.Das Kapital muss Ihrem Start-up zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung zur Verfügung stehen (keine Umschichtung von bestehenden Mitteln).Das Geschäftsmodell Ihres Start-ups muss innovativ sein.Ihr Start-up muss ökologische und soziale Kriterien erfüllen.Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren beachten.

Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Investitionen von Mehrheitsgesellschaftern und Geschäftsführern des Start-ups und deren nahen Angehörigen,Venture-Capital-Gesellschaften, die der Erlaubnis- oder Registrierungspflicht des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen und keine Business-Angels-Gesellschaft darstellen,Kreditinstituten,Gebietskörperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

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Häufige Fragen zu Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027

Wer kann Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027?

Förderbetrag: 50.000 € – 400.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 beantragen?

Anträge müssen innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 400.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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