Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines innovatives Start-up Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel durch private Investoren (Business Angels) bekommen und zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 400.000 €.
Anträge müssen innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen (Start-ups) in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in den sächsischen Fördergebieten des JTF, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Start-up muss gegründet sein.Ihr Start-up muss eine Investition durch einen Business Angel als Eigenkapital oder eigenkapitalähnlicher Einlage in Höhe von mindestens EUR 50.000 erhalten.Der beziehungsweise die Business Angels müssen als natürliche Personen in Ihr Start-up oder über eine oder mehrere Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, Unternehmergesellschaft (UG) oder eingetragene Genossenschaft (eG), mit jeweils höchstens 10 Gesellschaftern investieren.Das Kapital muss Ihrem Start-up zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung zur Verfügung stehen (keine Umschichtung von bestehenden Mitteln).Das Geschäftsmodell Ihres Start-ups muss innovativ sein.Ihr Start-up muss ökologische und soziale Kriterien erfüllen.Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren beachten.
Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Investitionen von Mehrheitsgesellschaftern und Geschäftsführern des Start-ups und deren nahen Angehörigen,Venture-Capital-Gesellschaften, die der Erlaubnis- oder Registrierungspflicht des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen und keine Business-Angels-Gesellschaft darstellen,Kreditinstituten,Gebietskörperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
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Förderbetrag: 50.000 € – 400.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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