Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Frühe Hilfen bieten Unterstützungssysteme für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren.
Antragsberechtigt sind: Eltern und Kinder in den ersten Lebensjahren.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenEltern und Kinder in den ersten Lebensjahren
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: mbjs_brandenburg.
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