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Bundesstiftung Frühe Hilfen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Frühe Hilfen bieten Unterstützungssysteme für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eltern und Kinder in den ersten Lebensjahren.

Was wird gefördert?

Frühe Hilfen sind regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Die Verantwortung für die regionalen Netzwerke der Bundesstiftung Frühe Hilfen haben die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte. Die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz regelt das „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG) § 3 Abs. 4. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, den Einsatz von Familienhebammen und die psychosoziale Unterstützung von Familien durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Bundesstiftung Frühe Hilfen,Anlage Kostengliederung Frühe Hilfen,Verwendungsnachweis Bundesstiftung Frühe Hilfen (ANBest-G),Verwendungsnachweis Bundesstiftung Frühe Hilfen (ANBest-P),Anlage Ausgabengliederung Bundesstiftung Frühe Hilfen,Sachbericht Mittelverwendung Bundesstiftung Frühe Hilfen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bundesstiftung Frühe Hilfen

Wer kann Bundesstiftung Frühe Hilfen beantragen?

Eltern und Kinder in den ersten Lebensjahren

Wer ist Fördergeber von Bundesstiftung Frühe Hilfen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: mbjs_brandenburg.

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