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Bundesstiftung Frühe Hilfen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Frühe Hilfen sind regionale Unterstützungssysteme für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eltern und Kinder, insbesondere in der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.

Was wird gefördert?

Frühe Hilfen sind regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Häufige Fragen zu Bundesstiftung Frühe Hilfen

Wer kann Bundesstiftung Frühe Hilfen beantragen?

Eltern und Kinder, insbesondere in der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen

Wer ist Fördergeber von Bundesstiftung Frühe Hilfen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: mbjs_brandenburg.

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