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Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Landwirte und Gärtner können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für die Durchführung von energieeffizienten und emissionsmindernden Maßnahmen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was wird gefördert?

Grundlage des Bundesprogramms ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz und/oder damit die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen in Landwirtschaft und Gartenbau wesentlich erhöhen. Dabei werden die Förderbereiche Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden. Seit seiner Bekanntmachung im Jahr 2015 ist das Bundesprogramm Energieeffizienz ein Schlüsselelement, mit dem technisch bedingte CO2-Emissionen im Agrarsektor reduziert werden sollen. Hintergrund bildet die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2030, in Landwirtschaft und Gartenbau den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 2014 um 16.000.000 Tonnen zu reduzieren. Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_energieeffizienz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unabhängig von der gewählten Rechtsform Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Erforderliche Unterlagen

  • Energieberatung,CO2-Einsparkonzept

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Häufige Fragen zu Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Wer kann Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Bis wann kann man Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau zur Gruppe „bmleh_energieeffizienz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit