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Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Landwirte und Gärtner können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für die Durchführung von energieeffizienten und emissionsmindernden Maßnahmen erhalten. Eine mögliche Förderung ist auf die Primärproduktion begrenzt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was wird gefördert?

Grundlage des Bundesprogramms ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) zur Förderung der Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz und/oder damit die CO2 -Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen in Landwirtschaft und Gartenbau wesentlich erhöhen. Dabei werden die Förderbereiche Einzelmaßnahmen und CO2 -Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden. Seit seiner Bekanntmachung im Jahr 2015 ist das Bundesprogramm Energieeffizienz ein Schlüsselelement, mit dem technisch bedingte CO2 -Emissionen im Agrarsektor reduziert werden sollen. Hintergrund bildet die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2030, in Landwirtschaft und Gartenbau den CO2 -Ausstoß im Vergleich zum Jahr 2014 um 16.000.000 Tonnen zu reduzieren. Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert. Die aktuelle Förderung erfolgt auf Grundlage der “Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau”. Das Programm wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beständig weiterentwickelt und bietet eine Vielzahl an Förderoptionen für Investitionen und begleitende Beratungsleistungen. Die Förderbereiche umfassen Einzelmaßnahmen und CO2 -Einsparinvestitionen nach Energieberatung. Im Rahmen der Einzelmaßnahmen sind einzelne oder mehrere Investitionen eines antragstellenden Unternehmens zum direkten Austausch und zur Nach-, Um- oder Erstausrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Maßnahmen förderfähig, sofern diese der CO2 -Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig. Als Einzelmaßnahmen können gefördert werden: Kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen und Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen. CO2 -Einsparinvestitionen sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren. Gleichermaßen werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf im Bestand, bei Neubauten und neuen Anlagen gefördert. Voraussetzung für die Förderung von CO2 -Einsparinvestitionen ist eine maßnahmenspezifische Energieberatung und die Vorlage eines CO2 - Einsparkonzepts. Gefördert werden in diesem Bereich unter anderem Kälteanlagen, Systeme zur Assimilationsbelichtung, Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Elektrische Energiespeichersysteme, Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geothermische Anlagen sowie Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung. Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_energieeffizienz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unabhängig von der gewählten Rechtsform Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne des Anhangs I AgrarGVO (im Folgenden „ KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion“).

Antragstellende Unternehmen müssen den Hauptsitz in Deutschland haben.

Die geförderte Investition muss in Deutschland getätigt werden.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente sowie entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).

Erforderliche Unterlagen

  • Energieberatung,CO2-Einsparkonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Wer kann Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Bis wann kann man Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau zur Gruppe „bmleh_energieeffizienz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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