Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Information über ökologischen Landbau und regionale Wertschöpfung.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Universitäten, Fachhochschulen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 500.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Juli 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, transparente Kommunikation, Ergänzung zu bestehenden Maßnahmen des Bundesprogramms.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Universitäten, Fachhochschulen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen
Förderbetrag: 30.000 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Juli 2030.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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