Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Programm fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort verbessern und Teilhabe ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft, jeweils ab 12 Jahren..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 70.000 €.
Frist und Status
Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."
Wer kann Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." beantragen?
Erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft, jeweils ab 12 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."?
Förderbetrag: 10.000 € – 70.000 €.
Bis wann kann man Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." beantragen?
Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.
Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."?
Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." zur Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 70.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit