Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Programm fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort verbessern und Teilhabe ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ab 12 Jahren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 70.000 €.
Frist und Status
Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bgz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'
Wer kann Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' beantragen?
Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ab 12 Jahren
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'?
Förderbetrag: 10.000 € – 70.000 €.
Bis wann kann man Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' beantragen?
Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.
Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'?
Fördergeber ist Bundesministerium. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' zur Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 70.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit