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Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Programm fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort verbessern und Teilhabe ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft, jeweils ab 12 Jahren..

Was wird gefördert?

Das Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft gelingt am besten, wenn alle demokratische Werte teilen, einander respektieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) steht daher die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund durch gemeinsame Aktivitäten kennenlernen lassen, die sich für Vielfalt und ein friedliches Miteinander einsetzen, Kompetenzen sichtbar machen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 70.000 €.

Frist und Status

Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

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Häufige Fragen zu Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."

Wer kann Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." beantragen?

Erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft, jeweils ab 12 Jahren.

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."?

Förderbetrag: 10.000 € – 70.000 €.

Bis wann kann man Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." beantragen?

Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.

Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."?

Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." zur Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 70.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit