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Antrag möglichZuschuss

Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Programm fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort verbessern und Teilhabe ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ab 12 Jahren.

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt des Bundesprogramms 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund durch gemeinsame Aktivitäten kennenlernen, sich für Vielfalt und ein friedliches Miteinander einsetzen, eigene Kompetenzen sichtbar machen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 70.000 €.

Frist und Status

Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bgz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'

Wer kann Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' beantragen?

Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ab 12 Jahren

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'?

Förderbetrag: 10.000 € – 70.000 €.

Bis wann kann man Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' beantragen?

Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.

Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.'?

Fördergeber ist Bundesministerium. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' zur Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 70.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
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Bundesweit

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