Fördergeber: Bundesministerium
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Programm fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort verbessern und Teilhabe ermöglichen.
Antragsberechtigt sind: Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ab 12 Jahren.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 70.000 €.
Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_bgz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenErwachsene und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ab 12 Jahren
Förderbetrag: 10.000 € – 70.000 €.
Die Ausschreibung für Projekte wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Sie gilt für das Folgejahr.
Fördergeber ist Bundesministerium. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesprogramm 'Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.' zur Gruppe „bmfsfj_bgz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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