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Antrag möglichZuschuss

Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern für Heimat (BMI)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Ziel des Bundesprogramms ist, ein Gemeinwesen zu fördern, in dem Teilhabe und Engagement füreinander möglich wird.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Der Fokus liegt besonders auf Begegnung, dem Aufbau vertrauensvoller Beziehungen, Teilhabe und Engagement. Dies ist auch der Schwerpunkt der „Projektförderung“ (max. 70.000 Euro für max. 3 Jahre). Die Fördermittel werden über eine jährliche Ausschreibung, ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren (IBV), vergeben. Veröffentlicht wird es in der Regel im Frühjahr unter www.bgz-vorort.de.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.

Frist und Status

Jährliche Ausschreibung, in der Regel im Frühjahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern für Heimat (BMI).

Offizielle Programm-Quelle →

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Häufige Fragen zu Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Wer kann Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt?

Förderbetrag: bis 70.000 €.

Bis wann kann man Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt beantragen?

Jährliche Ausschreibung, in der Regel im Frühjahr.

Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern für Heimat (BMI). Quelle: deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
  • → 100xDigital
  • → GRW Gewerbliche Richtlinie (2026-2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 70.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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