Fördergeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschuss von bis zu 100 Prozent für Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragstellung nicht erreichbar
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Auswahl der Projektidee durch die Bundesservice- und die Landesstelle.
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Jetzt Projekt prüfenJuristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen
Förderquote: 100 %.
Antragstellung nicht erreichbar
Fördergeber ist Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Quelle: sab.
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