Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss von bis zu 100 Prozent für Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Voraussetzungen
Auswahl der Projektidee durch die Bundesservice- und die Landesstelle.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Wer kann Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?
Fördergeber ist Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit