Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss von bis zu 100 Prozent für Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Antragstellung nicht erreichbar
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Voraussetzungen
Auswahl der Projektidee durch die Bundesservice- und die Landesstelle.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Wer kann Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beantragen?
Antragstellung nicht erreichbar
Wer ist Fördergeber von Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?
Fördergeber ist Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Quelle: sab.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit