VeröffentlichtZuschuss

Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuschuss von bis zu 100 Prozent für Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Gefördert werden Aus-, Um-, Neubau und Sanierung von Hilfseinrichtungen, wie der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen sowie die Schaffung neuer räumlicher Kapazitäten und innovativer Wohnformen. Auch der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für den Betrieb von Hilfseinrichtungen ist förderfähig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragstellung nicht erreichbar

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Voraussetzungen

Auswahl der Projektidee durch die Bundesservice- und die Landesstelle.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Wer kann Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beantragen?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beantragen?

Antragstellung nicht erreichbar

Wer ist Fördergeber von Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“?

Fördergeber ist Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit