Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Bundesregierung unterstützt förderungswürdige Vorhaben im Ausland mit Garantien für ungebundene Finanzkredite.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_ufk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.
An dem Vorhaben im Ausland muss ein gesamtwirtschaftliches Interesse bestehen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite
Wer kann Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite beantragen?
Unternehmen
Bis wann kann man Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite zur Gruppe „bmwe_ufk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Garantie
- Förderregion
- bundesweit