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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie Darlehen für förderungswürdige oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik liegende Vorhaben im Ausland vergeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bundesgarantien erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen. Als mögliche Kreditnehmer kommen dabei in Betracht: private ausländische Schuldner, Staaten, Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen im Ausland. Die UKF bieten Schutz vor dem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Risiken. In Ausnahmefällen können diese Garantien auch an Banken für Kredite zum Aufbau und zur Förderung von marktwirtschaftlichen Strukturen im Rahmen von Förderbankprojekten vergeben werden. Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie. Diese sichert die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen einen ausländischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens ab. Als Garantienehmer sind Sie in der Regel bei jedem Schadensfall am Ausfall mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent für alle Risiken beteiligt. Eine anderweitige Absicherung ist grundsätzlich möglich, sofern ein Selbstbehalt von 5 Prozent verbleibt. Ihren Antrag richten Sie bitte an die Euler Hermes Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und entgegenzunehmen. Über Ihre Garantie- oder Bürgschaftsanträge entscheidet der Interministerielle Ausschuss für ungebundene Finanzkredite unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es wird empfohlen, dass Sie sich bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase darüber informieren, ob und unter welchen Umständen eine Garantie für ungebundene Finanzkredite für Sie in Frage kommt. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Übernahme einer Gewährleistung müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr entrichten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_ufk“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.

An dem Vorhaben im Ausland muss ein gesamtwirtschaftliches Interesse bestehen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite

Wer kann Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite zur Gruppe „bmwe_ufk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Garantie
Förderregion
bundesweit