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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Bundesregierung unterstützt förderungswürdige Vorhaben im Ausland mit Garantien für ungebundene Finanzkredite.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen. Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie, die die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen einen ausländischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens absichert. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_ufk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.

An dem Vorhaben im Ausland muss ein gesamtwirtschaftliches Interesse bestehen.

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Häufige Fragen zu Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite

Wer kann Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite zur Gruppe „bmwe_ufk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Garantie
Förderregion
bundesweit