Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie als ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigen, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen, um Sie in einem politischen Krisenfall abzusichern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_investitionsgarantien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Kreditinstitute) mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben.
Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt, zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.
Grundsätzlich dürfen Sie die konkrete Investition noch nicht begonnen haben, wenn Sie die Bundesgarantien beantragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien
Wer kann Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien beantragen?
Unternehmen
Bis wann kann man Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien zur Gruppe „bmwe_investitionsgarantien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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