VeröffentlichtZuschuss

Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Klimaschutzvorhaben in Kommunen durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen, Energiesparmodelle, Machbarkeitsstudien und verschiedene Maßnahmen zur Sanierung und Förderung klimafreundlicher Infrastruktur. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, insbesondere für finanzschwache Kommunen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

Wer kann Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?

Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit