Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Klimaschutzvorhaben in Kommunen durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Wer kann Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Bis wann kann man Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit