Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Wer kann Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Bis wann kann man Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit