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Antrag möglichZuschuss

Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und bietet Zuschüsse für Projekte im Bereich Energie und Klimaschutz. Zielgruppen sind unter anderem Kommunen, Hochschulen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind. Die Förderung ist bundesweit verfügbar.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

Wer kann Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?

Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) zur Gruppe „bmwk_kommunalrichtlinie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
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