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Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Programm unterstützt transformative Klimaschutzprojekte in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellt. Zielgruppen sind Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen und Vereine. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit verfügbar. Die Themen des Programms umfassen Energie und Klimaschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Stichtage, Zeitfenster, Themenschwerpunkte und Vorlagen für das Einreichen von Projektskizzen werden in Projektaufrufen veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_transformative_klimaschut“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte

Wer kann Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte beantragen?

Stichtage, Zeitfenster, Themenschwerpunkte und Vorlagen für das Einreichen von Projektskizzen werden in Projektaufrufen veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte zur Gruppe „bmwe_transformative_klimaschut". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit