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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Querschnittstechnologien, Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, sowie Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen. Im Modul 4 wird zwischen Basisförderung und Premiumförderung unterschieden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Unternehmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss)

Wer kann Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
bundesweit