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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von Krediten mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe, Contractoren.

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit mit Tilgungszuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft erhalten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Modul 1 – Querschnittstechnologien, Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung, Modul 3 – Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Modul 4 – energetische und ressourcenorientierte Optimierung, Modul 5 – Transformationspläne, Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten mit unterschiedlichen Tilgungszuschüssen je Modul.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Geltungsdauer bis zum 31.12.2028

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Durchführung der Maßnahme in Deutschland, Einhaltung technischer Mindestanforderungen, Vereinbarkeit mit der Ausschlussliste der KfW, Berücksichtigung umwelt- und sozialrechtlicher Anforderungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Unterlagen zur Maßnahme

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit

Wer kann Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit beantragen?

private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe, Contractoren

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit?

Förderbetrag: bis 100.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Geltungsdauer bis zum 31.12.2028

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000.000 €
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit