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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderung für die Transformation und den Neubau von Wärmenetzsystemen, die durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module: Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045. Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung) für Neubau und Transformation von Wärmenetzen. Modul 3: Einzelmaßnahmen wie Solarthermieanlagen und Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit unterschiedlichen Fördersätzen und Höchstbeträgen je nach Modul.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_bew". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und Contractoren.

Das Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte in Deutschland errichtet werden und mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten anschließen.

Erforderliche Unterlagen

  • Transformationsplan oder Machbarkeitsstudie,Wirtschaftlichkeitsberechnung

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)?

Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Gruppe „bmwk_bew". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit