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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module: Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045 Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung) Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme) Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045 Modul 3: Einzelmaßnahmen Solarthermieanlagen Wärmepumpen Biomassekessel Wärmespeicher Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen Wärmeübergabestationen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen für 12 Monate, für Investitionen in Neubaunetze und in Bestandsnetze (Modul 2): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100 Millionen pro Vorhaben für 4 Jahre, Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme. für Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100 Millionen pro Vorhaben für 2 Jahre. Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit sind in Modul 1 förderfähig. Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten. Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_bew“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und Contractoren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.

An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen sein.

Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme müssen für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 ansteigend sein, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist.

Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt.

Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden.

Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul II) muss ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie (Modul I) und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen.

Nicht gefördert werden Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Transformationsplan oder Machbarkeitsstudie,Wirtschaftlichkeitsberechnung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)?

Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Gruppe „bmwk_bew". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit