Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_bew“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und Contractoren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.
An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen sein.
Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme müssen für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 ansteigend sein, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist.
Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt.
Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden.
Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul II) muss ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie (Modul I) und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Gruppe „bmwk_bew". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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