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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Maßnahmen an Wohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Gefördert werden die Sanierung und der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden und die energetische Fachplanung, Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt EUR 120.000 pro Wohneinheit, EUR 150.000 bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse. Die Förderung wird von der KfW angeboten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_beg_wg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) zur Gruppe „bmwk_beg_wg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
bis zu 40 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit