VeröffentlichtDarlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Maßnahmen an Wohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie. Gefördert werden die Sanierung und der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden und die energetische Fachplanung, Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen. Folgende Standards werden gefördert: Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH 85 oder 85 EE oder 85 NH 70 oder 70 EE oder 70 NH 55 oder 55 EE oder 55 NH 40 oder 40 EE oder 40 NH Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Ein Effizienzhaus erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich. Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Maßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung als Kredit mit Zinsverbilligung sowie einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt EUR 120.000 pro Wohneinheit, EUR 150.000 pro Wohneinheit bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse, für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu EUR 10.000 pro Vorhaben und bei Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten maximal EUR 4.000 pro Wohneinheit, insgesamt maximal EUR 40.000 pro Vorhaben. Folgende Tilgungszuschüsse werden bei Sanierung und Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden pro Maßnahme gewährt: Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent Effizienzhaus 85: 5 Prozent Effizienzhaus 70: 10 Prozent Effizienzhaus 55: 15 Prozent Effizienzhaus 40: 20 Prozent jeweils der förderfähigen Investitionskosten. Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Tilgungszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt: Bei der Sanierung wird bei Erreichen der „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse der jeweilige Prozentwert um 5 Prozentpunkte zusätzlich erhöht. Für die Sanierung von Gebäuden, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören („Worst Performing Buildings“, WPB), wird ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse und dem Bonus „Serielle Sanierung“. Für eine Sanierung mit abseits der Baustelle vorgefertigten Elementen („Serielle Sanierung“ SerSan) wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gewährt. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse und dem WPB-Bonus. Werden der SerSan- und der WPB-Bonus zusammen beantragt, wird insgesamt ein Bonus in Höhe von 20 Prozentpunkten gewährt. Die Förderung wird von der KfW angeboten. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW ein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen. Bei der Kreditförderung kann aber auch als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort gelten, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_beg_wg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, politische Parteien.

Weitere Voraussetzungen: Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren.

Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht.

Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.

Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) zur Gruppe „bmwk_beg_wg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
bis zu 40 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit