Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt bis zu 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_beg_wg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, politische Parteien.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren.
Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht.
Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) zur Gruppe „bmwk_beg_wg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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