Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_beg_wg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, politische Parteien.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren.
Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht.
Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) zur Gruppe „bmwk_beg_wg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- bis zu 40 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit