Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Förderdarlehen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Kommunen
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.
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