VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss
Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderdarlehen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Das KfW-Programm fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich energetischer Fachplanung und Baubegleitung. Es bietet Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum)
Wer kann Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum) beantragen?
Privatpersonen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum)?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 25 %.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit