VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Förderdarlehen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich energetischer Fachplanung und Baubegleitung. Es bietet Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum)

Wer kann Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum) beantragen?

Privatpersonen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum)?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Wohneigentum)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bundesweit