VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Mietimmobilien) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderdarlehen zur energetischen Sanierung von vermieteten Immobilien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm fördert die energetische Sanierung von Mietimmobilien, einschließlich energetischer Fachplanung und Baubegleitung. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Es werden Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit angeboten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Mietimmobilien)

Wer kann Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Mietimmobilien) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Mietimmobilien)?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Sanierung von Mietimmobilien)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bundesweit