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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Nichtwohngebäuden. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen sowie Privatpersonen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 40 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_beg_nwg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Privatperson

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) zur Gruppe „bmwe_beg_nwg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 40 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit