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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Programm unterstützt Kommunen beim klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude richtet sich an Kommunen und bietet Zuschüsse für den Neubau von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert und ist bundesweit verfügbar. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen beantragen?

Kommune

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen zur Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Förderquote
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