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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Kommunen beim klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und erneuerbare Energien zu nutzen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen beantragen?

Kommune

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude für Kommunen zur Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit