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Antrag möglichDarlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Darlehen für den Neubau von Nichtwohngebäuden, die energieeffizient und klimafreundlich gestaltet sind. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 40 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zur Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 40 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit

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