Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Das Programm unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 40 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zur Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 40 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit