VeröffentlichtDarlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von energieeffizienten Neubauten für Nichtwohngebäude.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden durch Darlehen. Ziel ist die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Wohnungsbau und bei Modernisierungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 40 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zur Gruppe „bmwsb_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 40 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit