Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, juristische Personen und Contractoren.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 28.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, juristische Personen und Contractoren
Förderbetrag: bis 28.000 €. Förderquote: 30 %.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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