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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Heizungsmaßnahmen in Wohngebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Heizungsmaßnahmen in Wohngebäuden. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit