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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Heizungsanlagen in Nichtwohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Nichtwohngebäuden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit