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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden erhalten. Dies umfasst die Erweiterung durch Anbau, Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und umgekehrt. Gefördert werden folgende Vorhaben: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Kältetechnik, energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme und Anlagen zur Wärmeerzeugung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ggf. ergänzendes Darlehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Voraussetzungen

Die Investitionen müssen in Deutschland durchgeführt werden.

Bei Nicht-Eigentümern ist der Eigentümer vor Antragstellung zu informieren.

Die Maßnahme muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen und die geförderten Anlagen müssen mindestens 10 Jahre genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beantragen?

Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit