Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Voraussetzungen
Die Investitionen müssen in Deutschland durchgeführt werden.
Bei Nicht-Eigentümern ist der Eigentümer vor Antragstellung zu informieren.
Die Maßnahme muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen und die geförderten Anlagen müssen mindestens 10 Jahre genutzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beantragen?
Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen?
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Bundesweit