Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
Antragsberechtigt sind: Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Stadtstaaten und deren Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 5.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030. Geltungsdauer bis 31.12.2030
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Investitionen müssen in Deutschland durchgeführt werden.
Bei Nicht-Eigentümern ist der Eigentümer vor Antragstellung zu informieren.
Die Maßnahme muss zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
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Jetzt Projekt prüfenHauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Stadtstaaten und deren Einrichtungen
Förderbetrag: 500 € – 5.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030. Geltungsdauer bis 31.12.2030
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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