Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden, Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden, Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, Anschluss an ein Gebäudenetz, Anschluss an ein Wärmenetz, provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr). Heizungsoptimierung, zum Beispiel Verbesserung der Anlageneffizienz (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche), Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“) und können ergänzend ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Die Obergrenze der Zuschussförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und setzt sich aus den Fördersätzen Ihrer Einzelmaßnahmen und Ihren individuellen Bonussätzen zusammen. Für die Förderung können Sie folgende Fördersätze pro Einzelmaßnahme erhalten: 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung, 30 Prozent für solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik, die Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen, den Anschluss an ein Gebäudenetz und den Anschluss an ein Wärmenetz sowie 50 Prozent für Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie für Fachplanung und Baubegleitung jeweils der förderfähigen Investitionsausgaben. Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt: Der Klimageschwindigkeits-Bonus erhöht Ihre Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) um bis zu 20 Prozentpunkte, wenn Sie eine alte Gas- oder Biomasseheizung beziehungsweise eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu EUR 40.000 erhöht sich Ihre Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) um 30 Prozentpunkte (Einkommens-Bonus). Für energetische Sanierungsmaßnahmen, die Bestandteil von einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind, wird ein Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt (iSFP-Bonus). Der iSFP wurde im Rahmen der „Energieberatung für Wohngebäude“ entwickelt. Die Maßnahme müssen Sie innerhalb von maximal 15 Jahren nach der Erstellung des iSFP umsetzen. Der iSFP-Bonus wird nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung, für die Emissionsminderung von Biomasseheizungen und für Fachplanung und Baubegleitung gewährt. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Für die Errichtung von Biomasseanlagen, die einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/ m³ einhalten, wird zusätzlich ein Emissionsminderungs-Zuschlag von EUR 2.500 gewährt.