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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung von Wohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Ein Tilgungszuschuss ist möglich. Die Förderung unterstützt die Energiewende und den Klimaschutz sowie eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit