Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Die Förderung unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts..
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die die geforderten Effizienzgebäude-Stufen erfüllen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: sikb.
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