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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Förderung unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts..

Was wird gefördert?

Mit der 'Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)' können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland umsetzen. Die Förderung umfasst attraktive Tilgungszuschüsse und günstige Zinskonditionen. Gefördert werden die Sanierung sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, wobei die geforderten Effizienzgebäude-Stufen erfüllt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die die geforderten Effizienzgebäude-Stufen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank,Nachweis der energetischen Sanierungskosten

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?

Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: sikb.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit