Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Förderung unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die die geforderten Effizienzgebäude-Stufen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank,Nachweis der energetischen Sanierungskosten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?
Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit