VeröffentlichtBildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das Programm fördert Energieberatungen für Wohngebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz mit bis zu 1.700 Euro Unterstützung. Zielgruppen sind Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Zielgruppen/Bedingungen

    Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zielt darauf ab, Energieberatungen, durchgeführt von Expertinnen und Experten, zu fördern.

    Höhe der Förderung:

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
  • Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 500 Euro einmalig pro WEG, sofern die Ergebnisse der Beratung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung
  • • Link zum Antragsformular

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.700 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Häufige Fragen zu Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Wer kann Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 1.700 €.

Bis wann kann man Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.700 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges
Förderregion
Bundesweit