Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das BAföG fördert Personen in einer förderfähigen Ausbildung mit Zuschüssen und Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Personen in einer förderfähigen Ausbildung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 7.200 €.
Frist und Status
Antrag muss spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Voraussetzungen
Allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung, Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 30.
Lebensjahres bzw.
Masterstudiengang vor Vollendung des 35.
Lebensjahres, ausreichende Mittel für Lebensunterhalt und Ausbildung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über die Ausbildung,Einkommensnachweise
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Wer kann Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen?
Personen in einer förderfähigen Ausbildung
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)?
Förderbetrag: bis 7.200 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen?
Antrag muss spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 7.200 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit