Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Das BAföG fördert Personen in einer förderfähigen Ausbildung mit Zuschüssen und Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aufenthaltsrechtlichem Status in einer förderfähigen Ausbildung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 7.200 €.
Anträge müssen spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung, Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 30.
Lebensjahres bzw.
Masterstudiengang vor Vollendung des 35.
Lebensjahres, finanzielle Bedürftigkeit.
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Jetzt Projekt prüfenPersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aufenthaltsrechtlichem Status in einer förderfähigen Ausbildung
Förderbetrag: bis 7.200 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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