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Antrag möglichZuschuss

Bundesaltenplan – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verbände und Organisationen in der Seniorenpolitik.

Was wird gefördert?

Der Bundesaltenplan wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Er richtet sich an Verbände und Organisationen, die in der Seniorenpolitik tätig sind. Antragsberechtigt sind Stiftungen und Vereine. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit gültig. Die Themen des Programms umfassen soziale und gesundheitliche Aspekte.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_bundesaltenplan“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesaltenplan"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesaltenplan zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Bundesaltenplan

Wer kann Bundesaltenplan beantragen?

Verbände und Organisationen in der Seniorenpolitik

Bis wann kann man Bundesaltenplan beantragen?

Anträge müssen 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesaltenplan?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesaltenplan mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesaltenplan zur Gruppe „bmbfsfj_bundesaltenplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
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