Bundesaltenplan – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Bundesaltenplan fördert Projekte, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verbände und Organisationen in der Seniorenpolitik.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_bundesaltenplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen, die eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Mittel sind und deren Maßnahme noch nicht begonnen hat.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesaltenplan
Wer kann Bundesaltenplan beantragen?
Verbände und Organisationen in der Seniorenpolitik
Bis wann kann man Bundesaltenplan beantragen?
Anträge müssen 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Bundesaltenplan?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesaltenplan mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesaltenplan zur Gruppe „bmbfsfj_bundesaltenplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit