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Bundesaltenplan – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Bundesaltenplan fördert Projekte, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verbände und Organisationen in der Seniorenpolitik.

Was wird gefördert?

Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen. Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche: bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen, Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten, die Kofinanzierung von EU-Projekten, internationale Arbeit für ältere Menschen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab. Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen, die eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Mittel sind und deren Maßnahme noch nicht begonnen hat.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_bundesaltenplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen, die eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Mittel sind und deren Maßnahme noch nicht begonnen hat.

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Häufige Fragen zu Bundesaltenplan

Wer kann Bundesaltenplan beantragen?

Verbände und Organisationen in der Seniorenpolitik

Bis wann kann man Bundesaltenplan beantragen?

Anträge müssen 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesaltenplan?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesaltenplan mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesaltenplan zur Gruppe „bmbfsfj_bundesaltenplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit