VeröffentlichtBürgschaft

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Bürgschaftsbanken bieten Bürgschaften für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und kleinen sowie mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen des Programms für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und etablierten kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung. Gefördert werden Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten. Das Bürgschaftsangebot vereint die Förderung von EIF COSME und Bund/Land: European Investment Fund (EIF) Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises (COSME): Kleinteilige Leasing-Finanzierungen bis EUR 100.000 (70 Prozent) beziehungsweise EUR 140.000 (50 Prozent) werden durch den EIF rückverbürgt. Bund/Land: Bei Beträgen über EUR 140.000 sowie bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen. Ziel ist es, den Zugang zu Leasingfinanzierungen zu verbessern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden.

Die Identifizierungspflichten sind zu erfüllen.

Alle zur Erfüllung der sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen sind einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • wirtschaftliche Unterlagen,Businessplan inklusive Planungsrechnungen,Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter beziehungsweise Inhaber

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Wer kann Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für Leasingfinanzierungen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für Leasingfinanzierungen?

Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bürgschaften für Leasingfinanzierungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgschaften für Leasingfinanzierungen zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
bundesweit