Bürgschaften für Leasingfinanzierungen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Bürgschaftsbanken bieten Bürgschaften für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und kleinen sowie mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden.
Die Identifizierungspflichten sind zu erfüllen.
Alle zur Erfüllung der sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen sind einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- wirtschaftliche Unterlagen,Businessplan inklusive Planungsrechnungen,Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter beziehungsweise Inhaber
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften für Leasingfinanzierungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Wer kann Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für Leasingfinanzierungen?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für Leasingfinanzierungen?
Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bürgschaften für Leasingfinanzierungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgschaften für Leasingfinanzierungen zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- bundesweit