VeröffentlichtBürgschaft

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Die Bürgschaftsbanken bieten Bürgschaften für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und kleinen sowie mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen des Programms für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und etablierten kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung. Gefördert werden Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten. Das Bürgschaftsangebot vereint die Förderung von EIF COSME und Bund/Land: European Investment Fund (EIF) Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises (COSME): Kleinteilige Leasing-Finanzierungen bis EUR 100.000 (70 Prozent) beziehungsweise EUR 140.000 (50 Prozent) werden durch den EIF rückverbürgt. Bund/Land: Bei Beträgen über EUR 140.000 sowie bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen. Ziel ist es, den Zugang zu Leasingfinanzierungen zu verbessern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Deutschen Bürgschaftsbanken.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Erforderliche Unterlagen

  • wirtschaftliche Unterlagen,Businessplan inklusive Planungsrechnungen,Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter beziehungsweise Inhaber

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Wer kann Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für Leasingfinanzierungen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Bürgschaften für Leasingfinanzierungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für Leasingfinanzierungen?

Fördergeber ist Die Deutschen Bürgschaftsbanken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bürgschaften für Leasingfinanzierungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgschaften für Leasingfinanzierungen zur Gruppe „deutsche_buergschaftsbanken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
bundesweit