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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften des Bundes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Förderung von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_buergschaften“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig und das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig sein.

Eine anderweitige Finanzierung darf nicht möglich sein.

Nicht förderfähig

  • •EU-Beihilferecht ist zu beachten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bürgschaften des Bundes

Wer kann Bürgschaften des Bundes beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften des Bundes?

Förderbetrag: 20.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Bürgschaften des Bundes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bürgschaften des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgschaften des Bundes zur Gruppe „bmwe_buergschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → Preis „Lebendige Stadt“

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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