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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Thüringer Aufbaubank übernimmt für den Freistaat Thüringen Bürgschaften. Mit den Bürgschaften werden Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben besichert, die im besonderen Interesse des Landes liegen. Sie können eine Bürgschaft erhalten zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu EUR 3 Millionen übernommen werden. Bei Mietkauf- und Leasingverträgen beträgt die Bürgschaftsquote normalerweise bis zu 60 Prozent. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, durch das die Rückzahlung der Kredite erwartet werden kann.Ihnen muss es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens fehlen.Bürgschaften an Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht möglich.Andere Bürgschaftsprogramme des Bundes und des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • tragfähiges Unternehmenskonzept

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)

Wer kann Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm) beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)?

Fördergeber ist Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Thüringen

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