Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen insolvent sind und Sie keine ausreichenden Sicherheiten für einen Massekredit Ihrer Hausbank haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Antragsberechtigt sind: Insolvenzbefangene Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorläufige) Insolvenzverwaltung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung Ihres Unternehmens muss positiv bewertet worden sein.Die Insolvenzverwaltung muss eine Liquiditätsplanung vorlegen, die den Umfang und die Rückführbarkeit des Massekredits belegt.
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Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
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