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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen insolvent sind und Sie keine ausreichenden Sicherheiten für einen Massekredit Ihrer Hausbank haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Insolvenzbefangene Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als Unternehmen von dem Ausfallrisiko des von Ihrer Hausbank eingeräumten Massekredits, den Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- oder laufenden Insolvenzverfahrens brauchen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 50 Prozent des Masseskreditbetrags, jedoch maximal EUR 500.000. Der Antrag wird von Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorläufige) Insolvenzverwaltung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung Ihres Unternehmens muss positiv bewertet worden sein.Die Insolvenzverwaltung muss eine Liquiditätsplanung vorlegen, die den Umfang und die Rückführbarkeit des Massekredits belegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Liquiditätsplanung der Insolvenzverwaltung

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft

Wer kann Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft beantragen?

Insolvenzbefangene Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Schleswig-Holstein

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