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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 24 Stunden verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben: Investitionen,Betriebsmittel,Bauvorhaben und Immobilienerwerb. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf EUR 250.000 begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge und bestehende gewerbliche Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens einen endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurückliegt) vorweisen.Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Jahresabschluss,Kreditunterlagen

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft

Wer kann Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Schleswig-Holstein

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