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Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen. Sie bekommen die Förderung für nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2 neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien. Der Zuschuss kann für kleine Unternehmen um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent sowie für Verbundvorhaben um weitere 15 Prozent erhöht werden, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen,bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen,bis zu 30 Prozent für große Unternehmen, jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mindestens EUR 100.000,investiven Maßnahmen mindestens EUR 100.000 (als beihilfefreie Förderung: mindestens EUR 200.000),Durchführbarkeitsstudien mindestens EUR 50.000 betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Wenn Ihr Projektvorschlag positiv bewertet wird, werden Sie aufgefordert, einen Antrag über das Serviceportal des Landes einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Antragsverfahren ist zweistufig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowieEinrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Niederlassung in Schleswig-Holstein, beispielsweise Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre investiven Maßnahmen müssen zu einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent führen oder zur Senkung oder Vermeidung von mindestens 30 Prozent des fossilen Energieverbrauchs beitragen.Zugelassene Energieberaterinnen und -berater müssen in einer Ist/Soll-Analyse die Einsparpotenziale Ihres investiven Vorhabens berechnen und ein Energiesparkonzept erstellen.

Dieses müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen.Investive Vorhaben müssen ohne Inanspruchnahme einer Förderung eine Amortisationszeit von insgesamt mehr als 3 Jahre haben.Sie müssen die technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens nachweisen und zur Durchführung des Projekts geeignet sein.Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einem schriftlichen Kooperationsvertrag zu vereinbaren.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Energiesparkonzept,Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)?

Förderbetrag: 100.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3) beantragen?

Antragsverfahren ist zweistufig.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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