Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Die Ausfallbürgschaft dient als Besicherung für Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Sie müssen insbesondere alle zumutbaren Sicherheiten anbieten.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.
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