Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Ausfallbürgschaft dient als Besicherung für Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Voraussetzungen
Sie müssen insbesondere alle zumutbaren Sicherheiten anbieten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen
Wer kann Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen beantragen?
Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen