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Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Ausfallbürgschaft dient als Besicherung für Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Existenzgründerinnen und -gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus können die Ausfallbürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwenden. Mitfinanziert werden unter anderem Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen und Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt 50 bis 80% des Kreditbetrags bei einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro und hat eine Förderdauer von bis zu 15 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Voraussetzungen

Sie müssen insbesondere alle zumutbaren Sicherheiten anbieten.

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen

Wer kann Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen beantragen?

Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaft Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Nordrhein-Westfalen