Bürgschaft ohne Bank – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Stand: August 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt unternehmerische Investitionen durch Bürgschaften ohne den Weg über die Hausbank.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Die Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie den Nachweis ordentlicher wirtschaftlicher Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis ordentlicher wirtschaftlicher Verhältnisse,Unterlagen zum Vorhaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaft ohne Bank
Wer kann Bürgschaft ohne Bank beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaft ohne Bank?
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaft ohne Bank?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 250.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen