Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt unternehmerische Investitionen durch Bürgschaften ohne den Weg über die Hausbank.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus gemäß KMU -Definition der EU sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Angehörige der Freien Berufe.
Die Bürgschaft ohne Bank ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
Ihr Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven aufweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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