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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaft ohne Bank – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt unternehmerische Investitionen durch Bürgschaften ohne den Weg über die Hausbank.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben: Existenzgründungen, Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittel. Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus gemäß KMU -Definition der EU sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Angehörige der Freien Berufe.

Die Bürgschaft ohne Bank ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.

Ihr Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven aufweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ordentlicher wirtschaftlicher Verhältnisse,Unterlagen zum Vorhaben

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Häufige Fragen zu Bürgschaft ohne Bank

Wer kann Bürgschaft ohne Bank beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaft ohne Bank?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaft ohne Bank?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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