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Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) – Förderung in Europaweit

Fördergeber: Europäische Union

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Das EU-Programm CERV unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen und fördert die bürgerliche und demokratische Partizipation.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Das EU-Programm 'Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte' (CERV) ist eines der wichtigsten Finanzinstrumente der EU zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kommunen und anderen Akteuren. Es zielt darauf ab, 'die Rechte und Werte, die in den Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankert sind, zu schützen und zu bewahren.' Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, sowie durch die Förderung der bürgerlichen und demokratischen Partizipation, um offene, auf Rechten basierende, demokratische, gleichberechtigte und integrative Gesellschaften auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Förderspektrum von CERV ist sehr breit. Mögliche Projektthemen: Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Gleichheit, Toleranz, Datenschutz, Kinderrechte, Bekämpfung von Rassismus, Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, Hate Speech, Städtepartnerschaften, Bürgerbeteiligung etc. - Aktionsbereich Kinderrechte (CHILD) - Aktionsbereich Werte der Union - Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung - Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe - Aktionsbereich Daphne (Gewaltprävention).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Unterschiedliche Antragsfristen je nach Programm.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_cerv". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

EU-Fördermittel sind nur erfahrenen Trägern mit finanziellen Rücklagen zu empfehlen, da oft viel Zeit bis zur Mittelauszahlung vergeht und die Mittelverwaltung und -abrechnung extrem aufwändig ist.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)

Wer kann Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) beantragen?

Unterschiedliche Antragsfristen je nach Programm.

Wer ist Fördergeber von Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)?

Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) zur Gruppe „eu_cerv". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Europaweit