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Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) – Förderung in EU-weit

Fördergeber: Europäische Union

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das EU-Programm CERV unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen und Kommunen zur Förderung von Rechten und Werten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Das EU-Programm 'Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte' (CERV) ist eines der wichtigsten Finanzinstrumente der EU zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kommunen und anderen Akteuren. Es zielt darauf ab, 'die Rechte und Werte, die in den Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankert sind, zu schützen und zu bewahren.' Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, sowie durch die Förderung der bürgerlichen und demokratischen Partizipation, um offene, auf Rechten basierende, demokratische, gleichberechtigte und integrative Gesellschaften auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Förderspektrum von CERV ist sehr breit, mit möglichen Projektthemen wie Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Gleichheit, Toleranz, Datenschutz, Kinderrechte, Bekämpfung von Rassismus, Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, Hate Speech, Städtepartnerschaften und Bürgerbeteiligung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Unterschiedliche Antragsfristen je nach Programm.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_cerv“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)

Wer kann Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) beantragen?

Unterschiedliche Antragsfristen je nach Programm.

Wer ist Fördergeber von Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)?

Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) zur Gruppe „eu_cerv". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
EU-weit