VeröffentlichtZuschuss

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für Projekte in den Bereichen Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung und bürgerschaftliches Engagement.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das CERV-Programm ist in 4 Aktionsbereiche gegliedert: 1. Werte der Union, 2. Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung, 3. Bürgerbeteiligung und Teilhabe, 4. Daphne. Es unterstützt Organisationen, die die Werte der Union fördern, Gleichstellung und Menschenrechte stärken sowie Bürgerengagement und den Schutz gefährdeter Gruppen unterstützen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe in den Arbeitsprogrammen und Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen festgelegt wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Fristen für alle offenen Förderaufrufe sind auf der Internetseite der nationalen Kontaktstelle CERV zu finden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_cerv". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Organisationen, die in den genannten Bereichen tätig sind.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)

Wer kann Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Bis wann kann man Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) beantragen?

Fristen für alle offenen Förderaufrufe sind auf der Internetseite der nationalen Kontaktstelle CERV zu finden.

Wer ist Fördergeber von Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) zur Gruppe „eu_cerv". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit