Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung für Projekte in den Bereichen Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung und bürgerschaftliches Engagement.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Fristen für alle offenen Förderaufrufe sind auf der Internetseite der nationalen Kontaktstelle CERV zu finden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_cerv“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Organisationen, die in den genannten Bereichen tätig sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)
Wer kann Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Bis wann kann man Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) beantragen?
Fristen für alle offenen Förderaufrufe sind auf der Internetseite der nationalen Kontaktstelle CERV zu finden.
Wer ist Fördergeber von Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027) zur Gruppe „eu_cerv". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit